Individuelle Gesundheitsleistungen (sog.IGeL) stellen Angebote zur ergänzenden Gesundheitsfürsorge und Vorsorge dar, die auch von gesetzlich krankenversicherten Personen in Anspruch genommen werden können.
Diese Leistungen werden vorher ausführlich besprochen und die Indikation individuell überprüft. Es erfolgt im Vorfeld eine schriftliche Festlegung des Kostenumfanges, der sich an der sog. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert.
Eine Übernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung ist ausgeschlossen.